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Die Deutsche Gesellschaft der Freunde des Weizmann-Instituts e. V. ist durch Freistellungsbescheid des Finanzamts Frankfurt am Main III aufgrund Förderung gemeinnütziger Zwecke i. S. d. § 52 AO nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Dadurch sind die Mitgliedsbeiträge und Spenden im Rahmen des § 10 b Abs. 1 EStG von der Steuer absetzbar.
Spenden an uns können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben, um Ihre Steuerbelastung zu senken. Eine Spendenbescheinigung benötigen Sie nur für Spenden von mehr als 200,00 Euro (§ 50 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStDV), ansonsten genügt Ihr Kontoauszug mit der Abbuchung als Nachweis.
Für Spenden von mehr als 200,00 Euro stellen wir Ihnen selbstverständlich eine Spendenbescheinigung aus und senden Ihnen diese unaufgefordert zu.